Wir erfüllen natürlich die gesetztliche Gewährleistung und Vorschriften im vollen Umfang. 
*Alle aktuellen Preise, Kosten und Gebühren sowie die AGB sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.clew-snowboarding.com unter „AGB“ abrufbar.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen*

der CLEW GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Johannes Weckerle, Gollierstraße 70, 80339 München, Registergericht München, HRB 247354, Ust-Ident.-Nr.: DE323058002 (nachfolgend "CLEW" genannt).

E-Mail: support@clew.de

 

  1. Gegenstand des Vertrages, Geltungsbereich der Geschäfts-bedingungen

1.1     CLEW bietet seinen Kunden eigens entwickelte innovative Snowboard Bindungen sowie Snowboards und Zubehör sowie Snowboard-Fashion (u.a. Klamotten, Schneeschuhe) als Handelswaren an.

1.2     CLEW bietet seinen Kunden eigens entwickelte innovative Snowboard Bindungen sowie Snowboards und Zubehör sowie Snowboard-Fashion (u.a. Klamotten, Schneeschuhe) als Handelswaren an.

1.3     Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2), gelten diese AGB ab erstmaliger wirksamer Einbeziehung auch für zukünftige Rechtsgeschäfte der Parteien. Spätere Änderungen der Geschäftsbedingungen behält sich CLEW nach Maßgabe der Ziffer 15. dieser AGB vor. Gegenbestätigungen des Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2) unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen widerspricht CLEW ausdrücklich; sie werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie nicht ausdrücklich von CLEW bestätigt werden.

  1. Begriffsbestimmung

2.1     „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag mit CLEW zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB).

2.2     „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist jeder Kunde, der bei Abschluss des Vertrages mit CLEW in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 Abs. 1 BGB). 

  1. Vertragsschluss, Vertragssprache und -text

3.1     Die Darstellung von Produkten in Katalogen oder auf Websites ist unverbindlich. Der Kunde gibt mit Anklicken der Schaltfläche „Jetzt kaufen“ ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Vorbehaltlich des Rechts, einen Kunden ohne Angabe von Gründen ablehnen zu dürfen, kommt der Vertrag durch eine entsprechende Bestätigung der CLEW zustande. Vertragsbestätigung oder die Ablehnung müssen spätestens innerhalb von fünf Tagen nach Bestelleingang erfolgen. Das Absenden der bestellten Ware und die Bestätigung des Versands an den Kunden stehen einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch CLEW gleich; dies gilt nicht, wenn der Kunde als Zahlungsart Vorkasse gewählt hat. Bei Zahlungsart Vorkasse erfolgt die Annahmeerklärung von Seiten CLEW bereits durch Auftragsbestätigung und Aufforderung zur Zahlung per E-Mail. In allen anderen Fällen, in denen der Kunde im Bestellvorgang eine Zahlung auslöst, liegt bereits in der Freigabe des Zahlungsvorgangs bzw. in der Annahme des Kaufpreises die verbindliche Annahme des Kaufvertrages durch CLEW.

3.2     Verträge werden grundsätzlich in deutscher Sprache geschlossen. Ausnahme stellen Verträge mit einem Unternehmer im Internationalen Rechtsverkehr dar, die ggf. zweisprachig in Deutsch und Englisch oder ausschließlich in Englisch abgefasst werden. Bei einem zweisprachigen Vertragsdokument ist bei Auslegungszweifeln die deutsche Fassung vorrangig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.3     Bei Online-Bestellungen erhält der Kunde nach seiner Bestellung eine Bestellbestätigung, die Rechnung und diese AGB werden per E-Mail zugesandt. CLEW speichert darüber hinaus keinen gesonderten Vertragstext, der über das Internet abrufbar wäre. Vor der verbindlichen Bestellung kann der Kunde durch Anklicken des im Browser vorgesehenen „Zurück“-Buttons auf zuvor besuchte Seiten zurückkehren und ggf. Eingabefehler korrigieren bzw. den Bestellvorgang abzubrechen.

3.4.    Verbraucher als Kunden haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Einzelheiten zum Widerrufsrecht, den Widerrufsfolgen sowie ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Musterformular auf der Seite Rückgaberecht auf www.clew-snowboarding.com abrufbar.

  1. Liefergebiet und Lieferung

4.1     Soweit nicht anders vereinbart, beschränkt sich die Lieferung der Waren auf die Europäische Union. Sofern nicht anders vereinbart, versendet CLEW die bestellte Ware an die angegebene Lieferadresse.

4.2     CLEW liefert eine Bestellung, die aus mehreren einzelnen Produkten besteht, grundsätzlich einheitlich aus. Im Falle einer Teillieferung auf speziellen Kundenwunsch werden die Versandkosten im Sinne der Ziffer 5. für jede Teillieferung berechnet.

4.3     CLEW ist zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme der Verkaufsverpackungen an einem Entsorgungssystem im Sinne des § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung beteiligt. Der Kunde als Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1) kann die Verkaufsverpackungen daher an jeder vorgesehenen Sammelstelle des Entsorgungssystems zurückgeben.

  1. Preise, Versandkosten, Zahlung, Ratenkauf

5.1     Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung, die sich als Endpreise exklusive Verpackungs- und Versandkosten verstehen. Erfolgt die Lieferung aufgrund individueller Vereinbarung mit dem Kunden als Nachnahmesendung, trägt der Kunde außerdem für jede einzelne Nachnahmesendung die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren, die bei der Bestellung gesondert ausgewiesen werden. Bei Beauftragung eines Zustelldienstes mit dem Transport der bestellten Ware in Staaten außerhalb der EU können zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen, die der Kunde ebenfalls zu tragen hat. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2), trägt der Kunde zudem etwaige Versicherungskosten. Alle aktuellen Preise, Kosten und Gebühren sowie die AGB sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung unter www.clew-snowboarding.com unter „AGB“ abrufbar.

5.2     Der Kunde hat grundsätzlich die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsarten, sofern mehrere Zahlungsarten (abhängig von der Bestellsumme, der Lieferart, dem Versandziel und den Einstellungen) angeboten werden (z.B. Vorauszahlung, Rechnung). Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht jedoch nicht. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt Vorauszahlung. Erfolgt die Zahlung per Kreditkarte, löst CLEW die Zahlung erst bei Bestellung aus. Soweit keine Vorauszahlung vereinbart ist, ist der Kaufpreis 14 Tage nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2), haben Zahlungen sofort ohne Abzug zu erfolgen.

5.3     CLEW behält sich vor, dem Kunden als Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1) die Bezahlung per Rechnung oder Ratenkauf in Zusammenarbeit mit der Klarna Bank AB (publ.), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, anzubieten. Einen Anspruch hierauf hat der Kunde jedoch nicht. In diesen Fällen hat der Kunde Zahlungen jeweils an Klarna zu leisten. Die Zahlungsfrist bei Zahlung per Rechnung beträgt 14 Tage. Es gelten zusätzlich zu diesen AGB die Zahlungsbedingungen der Klarna Bank AB, die der Kunde unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/%20K605374/de_de/invoice?fee=0abrufen kann.

Im Falle des Ratenkaufs mit dem Finanzierungsservice von Klarna kann der Kunde den Einkauf in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 €) oder unter den sonstigen, in der „Kasse“ von Klarna angegebenen Bedingungen bezahlen. Es gelten hierbei zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ratenkauf der Klarna, die der Kunde https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/de_de/account/terms.pdf?_ga=2.231037535.1770261900.1566228078-488941152.1566228078 abrufen kann.

Es gelten zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klarna und die europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite von Klarna, die der Kunde unter https://www.klarna.com/de/agb/ sowie unter https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/de_de/consumer_credit.pdf

5.4     Wird mit dem Kunden die Zahlung auf Rechnung vereinbart, gerät der Kunde unabhängig von der Regelung in Ziffer 5.2 bereits in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei CLEW nicht innerhalb des in der Rechnung gesondert angegeben Zahlungsziels eingeht.

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass CLEW kein oder ein geringerer als der o.g. Zinsschaden entstanden ist.

Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziffer 2.2), beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Das Recht zur Geltendmachung der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bei Unternehmern (vgl. Ziffer 2.2) sowie eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB ist auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen.

5.5     Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden als Unternehmer (vgl. Ziffer 2.2) kann CLEW offene Forderungen sofort fällig stellen und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen nach freiem Ermessen entweder Zahlung bei Auslieferung oder Vorauszahlung verlangen. CLEW geht von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere bei Erhalt unbefriedigender Kreditauskünfte oder mindestens zweimaliger erfolgloser Mahnung aus.

5.6     CLEW ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Außenstände des Kunden als Unternehmer (vgl. Ziffer 2.2) anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist CLEW berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

  1. Lieferfristen

6.1     Die Lieferzeiten sind abhängig von dem jeweiligen Produkt und werden auf der Website angezeigt. Abhängig von der gewählten Versandart erfolgt die Lieferung sodann innerhalb der üblichen Versandzeit aus Deutschland. Soweit nicht anders angegeben, liefert CLEW die bestellte Ware spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, bei Vorauskasse innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Zahlung.

6.2     Ergibt sich nach der Bestellung durch den Kunden eine Änderung des voraussichtlichen Bereitstellungs- bzw. Versandtages, wird CLEW den Kunden hierüber per E-Mail informieren. Der Kunde hat dann, sofern er Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1) ist, jederzeit vor Bereitstellung der Ware bzw. deren Auslieferung das Recht, kostenfrei von seiner Bestellung zurückzutreten bzw. Änderungen vorzunehmen, sofern zwischen CLEW und dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die gesetzlichen Rechte wegen Verzugs bleiben hiervon unberührt.

6.3     Ist der Kunde Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2), setzt er CLEW bei Überschreitung der Bereitstellungs- bzw. Lieferfrist eine angemessene Nachfrist.

  1. Nichtlieferung durch Vorlieferanten

7.1     CLEW übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Ist die Ware trotz vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags durch CLEW nicht oder vorübergehend nicht lieferbar, wird CLEW den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung sowie in der Folgezeit in regelmäßigen Abständen informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist CLEW von der Leistungspflicht befreit und kann bei fehlender Lieferbarkeit vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn CLEW die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat. Sollte CLEW zurücktreten wollen, übt sie das Rücktrittsrecht unverzüglich aus.

7.2     Im Falle des Rücktritts erstattet CLEW dem Kunden unverzüglich bereits auf den Kaufpreis gezahlte Beträge. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn CLEW die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten hat.

  1. Unverbindliche Hinweise für die Rücksendung

8.1 Im Falle von Rücksendungen – etwa auch bei Ausübung des Widerrufsrechts – bitten wir den Kunden, für die Rücksendung eine sichere - nach Möglichkeit die originale - Transportverpackung zu verwenden.

  1. Weitere Sonderbestimmungen für Unternehmer

Für Kunden als Unternehmer (vgl. Ziff. 2.2) gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

9.1     CLEW behält sich die Annahme des Angebots ausdrücklich vor.

9.2     Erfüllungsort ist der Sitz von CLEW.

9.3     Bei Auslieferungen an einen anderen Ort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung spätestens mit Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch für den Fall, dass CLEW die Kosten für den Transport übernommen hat.

9.4     Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, CLEW unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss dieser unverzüglich nach der Entdeckung angezeigt werden, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

9.5     Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen und sind mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu versehen. Die Frist zur Mängelrüge beträgt 5 Werktage seit Erhalt der Ware, bei verdeckten Mängeln 5 Werktage seit Entdeckung des Mangels, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er zur Einhaltung der Frist auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang nicht in der Lage war.

9.6     Äußerlich erkennbare Schäden der Transportverpackung sowie auf diesen Transportschäden beruhende erkennbare Schäden der Ware müssen auf dem Frachtbrief der Spedition oder auf dem Lieferschein vermerkt und bestätigt und innerhalb von 5 Werktagen unter Beifügung des Vermerks schriftlich gegenüber CLEW angezeigt werden, damit CLEW ihrerseits der Anzeigepflicht aus der Transportversicherung nachkommen kann.

9.7     Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren mit Ablauf einer Frist von einem Jahr ab Lieferung der Sache. Die gesetzliche Verjährung von Rückgriffsansprüchen (vgl. § 445b BGB) bleibt unberührt.

9.8     Die in Ziffer 9.7 genannten Verjährungsfristen gelten nicht im Fall des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit CLEW eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Sie gelten außerdem nicht für Ansprüche wegen Sachmängeln in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziff. 11.3).

9.9     Für die Mängelgewährleistung gelten folgende Bestimmungen:

- Im Falle eines Mangels der Sache hat der Kunde CLEW eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. CLEW ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Kosten der Nacherfüllung den Wert der Ware, wäre sie mangelfrei, übersteigen oder die Kosten der Nacherfüllung den Betrag übersteigen, um den der Mangel den Wert der Kaufsache mindert oder die andere als die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung günstiger ist und für den Käufer keine erheblichen Nachteile bedeutet.

- Der Gewährleistungsanspruch des Kunden beschränkt sich in dem vorgenannten Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Ist auch die andere Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, kann CLEW die Nacherfüllung insgesamt verweigern.

- Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht für Mängel, die auf Bedienungsfehlern sowie Eingriffen oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht von CLEW autorisierten Dritten beruhen. Dies gilt auch bei natürlichem Verschleiß, Temperatur- und Witterungseinflüssen sowie bei Verwendung ungeeigneten Zubehörs, es sei denn, CLEW hat diese Einwirkungen zu vertreten.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1   Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus dem Liefervertrag Eigentum von CLEW.

10.2   Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2.), behält sich CLEW darüber hinaus das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entstandenen Forderungen einschließlich aller Forderungen aus Anschlussverträgen und Nachbestellungen vor (nachfolgend auch „Gesamtforderungen“ genannt). Der Kunde als Unternehmer tritt bereits jetzt alle Forderungen, die er aus einer Weiterveräußerung der Ware gegen seinen Abnehmer erwirbt, sicherungshalber in voller Höhe an CLEW ab. CLEW nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist neben CLEW widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. CLEW wird die Einziehungsermächtigung nur widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber CLEW in Verzug gerät, oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt worden ist. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vorbehaltseigentum unverzüglich zu unterrichten und den Gerichtsvollzieher über den Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.

10.3   CLEW ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn deren Wert die Gesamtforderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von CLEW.

10.4   CLEW ist verpflichtet, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, wenn deren Wert die Gesamtforderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht im Ermessen von CLEW.

10.5   Der Käufer ist verpflichtet, CLEW über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vorbehaltseigentum unverzüglich zu unterrichten und den Gerichtsvollzieher über den Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen.

 

11. Gewährleistung, Haftung

11.1   Für den Kunden als Verbraucher (vgl. Ziffer 2.1) gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

11.2   Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind sowohl gegenüber CLEW als auch gegenüber ihren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

11.3   Die Haftungsbeschränkung im Sinne der Ziffer 11.2 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, das heißt solcher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet. Die Haftungsbeschränkung im Sinne der Ziffer 11.2 gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn CLEW die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Beschränkung gilt auch nicht für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung, die nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

11.4   Im Falle des Schadensersatzanspruchs für die leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (vgl. Ziffer 11.3) und in Fällen der grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht in Fällen von Personenschäden, von Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

  1. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

Ist der Kunde Unternehmer (Ziffer 2.2), kann er mit außerhalb des Synallagmas, d.h. außerhalb des Gegenseitigkeitsverhältnisses, stehenden Forderungen nicht aufrechnen. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht, wenn die Gegenforderungen von CLEW nicht bestritten, rechtskräftig festgestellt, oder zur Entscheidung reif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde als Unternehmer nicht geltend machen, es sei denn, es liegt eine der vorgenannten Ausnahmen vor.

  1. Datenschutz

CLEW erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogenen Daten der Kunden, insbesondere Kontaktdaten, zur Abwicklung der Bestellung. Die Datenschutzpraxis von CLEW steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Telemediengesetz (TMG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Sämtliche Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Nutzer finden sich in den Datenschutzhinweisen.

 

  1. Online-Registrierung, Zugangsdaten

14.1   Für die Bestellung ist grundsätzlich keine Registrierung notwendig. CLEW behält sich jedoch vor, einen Accountbereich einzurichten, für den sich der Kunde registrieren und seine Bestellungen, Rücksendungen, Statusmeldungen, etc. einsehen kann. Nach der Registrierung wird für den Kunden ein Nutzerkonto eingerichtet. Dem Kunden werden die erforderlichen Zugangs- und Nutzungsdaten mitgeteilt (im Folgenden einschließlich des Passworts „Zugangsdaten" genannt). CLEW ist zur späteren Änderung der Zugangsdaten des Kunden berechtigt. In diesem Fall werden dem Kunden die neuen Zugangsdaten unverzüglich mitgeteilt.

14.2   Der Kunde ist für den Schutz der Zugangsdaten verantwortlich. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen vorbehaltlich einer schriftlichen Zustimmung von Seiten der CLEW Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dem Kunden ist bekannt, dass Dritte bei Kenntnis der Zugangsdaten die Möglichkeit haben, im Namen des Kunden Bestellungen bei CLEW vorzunehmen. Stellt der Kunde fest oder hegt er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von Dritten genutzt werden, ändert er unverzüglich seine Zugangsdaten oder informiert CLEW unverzüglich über die Nutzung.

14.3   Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch der Zugangsdaten des Kunden, insbesondere wenn dieser durch den Kunden angezeigt wurde, ist CLEW zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. CLEW wird den Kunden über die Sperrung informieren.

14.4   CLEW haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn CLEW die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

14.5   CLEW behält sich vor, dem Kunden in regelmäßigen Abständen Push-Nachrichten mit neuesten Informationen über den Service, CLEW-Angebote oder Aktualisierungsanfragen o.ä. auf sein Mobiltelefon zu schicken. Derartige Nachrichten erhält der Kunde jedoch nur, wenn er hierzu ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat. Die Einwilligung kann jederzeit durch entsprechende Einstellungen im Accountbereich widerrufen werden. Nähere Informationen hierzu enthält die Datenschutzerklärung.

  1. Änderungen der AGB

CLEW ist zu Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Die Änderungen werden wirksam, wenn die AGB in ihrer geänderten Form in ein Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie gelten auch dann als wirksam vereinbart, wenn CLEW auf die Änderungen in elektronischer Form (E-Mail) hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Änderungsmitteilung enthält die Frist und die Folgen der Fristsäumnis. Für den Fall des Widerspruchs behält sich CLEW die Beendigung der Geschäftsbeziehung vor.

  1. Schlussbestimmungen, Streitbeilegungsverfahren

16.1   Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen. Ist der Kunde ein Verbraucher (vgl. Ziff. 2.1), sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Kunden einen weitergehenden Schutz bieten.

16.2   Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche München (Landgericht München I). Dies gilt auch in Fällen, in denen der Sitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kunden nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt wird oder im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt ist.

16.3   Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben sowohl der Vertrag als auch die AGB im Übrigen wirksam. Der Kunde und CLEW verpflichten sich, die entsprechende Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entsprechen.

16.4   Link zur OS-Plattform gemäß Art.14 Abs.1 der Verordnung EU Nr. 524/2013: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE

CLEW ist weder gesetzlich noch auf freiwilliger Basis dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. CLEW wird sich im Konfliktfall bemühen, mit dem Kunden eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Da Schlichtungsstellen kostenpflichtig sind, wird CLEW auch im wohlverstandenen Kosteninteresse des Kunden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen.